Im Land Brandenburg leben derzeit ca. 335.000 Menschen mit Behinderungen. Davonsind ca. 220.000 Menschen mit anerkannter schwerer Behinderung. Ein Großteil dieserMenschen lebt nicht in einer stationären Wohnform, sondern in der eigenen Häuslichkeit.Gerade sie sind vielfach auf einkommens- und vermögensabhängige Leistungen des SGB XII angewiesen.
Taubblinde Menschen sind in Deutschland und auch in Brandenburg bei der Wahrnehmungihrer Rechte extrem benachteiligt. Im Vergleich zu anderen Menschen mit Behinderungensind Taubblinde in ihrer Mobilität, in ihrer Kommunikation und im Alltag auf besondereWeise eingeschränkt. Zu Recht wird in der schriftlichen Erklärung des Europäischen Parlaments zu den Rechten von Hör- und Sehbehinderten (Taubblinden) vom 12.04.2004die Taubblindheit als eine Behinderung eigener Art angesehen und nicht lediglich als dieSumme aus Blindheit und Gehörlosigkeit.
Brandenburg als Transitland gewinnt immer mehr an Bedeutung. Seit Jahren ist einedeutliche Steigerung des Transitverkehrs durch Brandenburg zu verzeichnen. An diesemTransitverkehr nehmen demzufolge immer mehr ausländische Verkehrsteilnehmer teil.Dabei sind auch immer wieder durch ausländische Verkehrsteilnehmer begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsvergehen bzw. Verkehrsstraftaten zu verzeichnen.
Gemäß dem 15. Rundfunkstaatsänderungsvertrag wird eine Haushaltsabgabe, ehemaligeGEZ Gebühr, von allen Haushalten verlangt. Diese Gebühr wird bekanntlich erhoben, unabhängigdavon ob überhaupt Radio oder Fernsehgeräte vorhanden sind. Kleingärtnerwerden zwar grundsätzlich befreit, aber nur, wenn die Laube oder Datsche nicht größerals 24Quadrat Meter ist. In Brandenburg dürfte dies zum Problem werden, denn hier sindGartenhäuschen von 30 Quadrat Meter und mehr nicht ungewöhnlich. Dies bedeutet fürdie Betreffenden eine Doppelbezahlung.
Kinder von Eltern mit Behinderung werden in Brandenburg teilweise fremdbetreut oder in Wohngruppen, Wohnheimen bzw. bei Pflege- und Gasteltern untergebracht.
In einigen Bundesländern haben Menschen mit Behinderungen das Recht, barrierefreie Anträge von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes bei der Gestaltung von schriftlichen Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken einzufordern.
Menschen mit Behinderungen stoßen in vielen Bereichen ihres Alltags an Grenzen, die daraus resultieren, dass Menschen, die keine Behinderung haben, sich nicht in die Situation beispielsweise von Rollstuhlfahrern versetzen können.
Der Parlamentarische Beirat der Stiftung für das sorbische Volk hat am 14. Oktober 2011 einen umfangreichen Beschluss gefasst, in dem es u.a. heißt: "Der Parlamentarische Beirat erwartet künftig eine stärkere Beachtung des Verfassungsauftrages nach dem Einigungsvertrag. Dafür muss die Finanzierung der Stiftung mittelfristig dynamisiert werden."
Die Schule des DEB in Cottbus unterrichtet 650 Schüler in den BerufenHeilerziehungspfleger – Vollzeit und Teilzeit, Heilpädagoge und Sozialassistent.Mit diesem Angebot ist die Schule einzigartig in Südbrandenburg. Das stark von den freienSchulen kritisierte Haushaltsbegleitgesetz wirkt sich, nach Angaben der Direktorin der Schule, auch auf diese Schule aus.
In Beantwortung einer mündlichen Anfrage von mir (Nr.: 115) in der Landtagssitzung vom25.02.2010, zur Problematik Medikamentengabe von Lehrern an Schüler in Schulen ,antwortete der damalige Bildungsminister Rupprecht auf meine Frage nach haftungsrechtlichenProblemen für die Lehrer, Betroffenen und Eltern , dass er dies nicht sehe weilin der Regel eine Vereinbarung zwischen Lehrer und Eltern getroffen wird, die besagt,dass die Eltern der Medikamentengabe zustimmen und daher die Lehrer im Schadensfall nicht haftbar gemacht werden können.
Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Sozialgesetzbuches IX erklärte der Präsidentdes Sozialverbandes Deutschland Adolf Bauer, dass Menschen mit Behinderungen seitJahren doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wären wie nichtbehinderte Menschen.Auch angesichts des aktuellen Aufschwunges am Arbeitsmarkt sei diese Situationunverändert und im Besonderen ältere Menschen mit Behinderungen von Arbeitslosigkeit betroffen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelt in Artikel 29a, dass die Vertragsstaaten Menschen mit Behinderungen ermöglichen, „gleichberechtigtmit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben zukönnen.“ Konkret schließt das die Möglichkeit ein, zu wählen und gewählt zu werden. ZurUmsetzung ist notwendig, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen sind.
Die Antworten der Landesregierung auf meine Fragen zur Gleichstellung in Brandenburg bedingen Nachfragen. Dies vor allem auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin konkrete Aussagen zum Thema zu erlangen, die in Beantwortung meiner Anfragen nicht berücksichtigt wurden.
Die Antworten der Landesregierung auf meine Nachfragen zum sogenannten „Feuerwehrführerschein“ und die damit einhegenden Bedenken der Landesverkehrswacht Brandenburg und anderer Verbände bedingen Nachfragen.
Eine wesentliche Komponente des Beratungs- und Unterstützungssystem (BUSS) desLandes Brandenburg ist der Bereich Verkehrs-und Mobilitätserziehung. Diese Erziehung istein wesentlicher Punkt für die Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Schülerinnen und Schüler an den Schulen des Landes Brandenburg.
In der Lokalausgabe Guben der Lausitzer Rundschau vom 28.Mai 2011 wird dargestellt,dass die Landesgleichstellungsbeauftragte Projekte und Ideen sucht, um Frauen und Männernin allen Lebensbahnen gleiche Chancen zu bieten. Weiterhin wird dargestellt, dassam 8. März 2011 das von der Landesregierung verabschiedete Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm 2011-2014 beschlossen wurde.
Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit ein zentraler Begriff in ihrem Bemühen,so eigenständig und selbstbestimmt wie möglich ihr Leben zu leben. Sie umfasst dabeinicht nur Menschen im Rollstuhl sondern u.a. auch Menschen mit Sehbehinderungen.Dafür müssen zum Einen an Neubauten bestimmte bauliche Anforderungen gestellt werdenaber auch Gebäude, die derzeit nicht die Maßstäbe an Barrierefreiheit erfüllen bei Umbaumaßnahmen angepasst werden.
Gerade in ländlichen Gebieten ist der demographische Wandel auch bei den freiwilligenFeuerwehren zu spüren. So gibt es mancherorts kaum noch genügend Kameraden, die berechtigt sind, die Fahrzeuge zu führen.
Die Sanierung der Talsperre Spremberg ist ein wichtiges Anliegen der Region zum Hochwasserschutz.Davon betroffen ist auch die Stadt Cottbus. Ursprünglich sollten Teile der Talsperre Spremberg bereits im Jahr 2010 saniert worden sein.
In der Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage vom 23.03.2010 (Drucksache5/1120) wurde dargestellt, dass im Zeitraum 01.01.2008 bis zum 31.12.2009 ca. 200 Anträgeauf die Leistungsform Persönliches Budget im Land Brandenburg bewilligt wurden.In einer Gesprächsrunde in Cottbus stellten mir gegenüber verschiedenste Träger dar,dass der Weg der Beantragung für das persönliche Budget für die Betroffenen, für die Angehörigen, sehr schwer und kaum zu bewerkstelligen ist.
Im Zuge der geplanten Polizeireform ist geplant, die Polizeiwache in Potsdam-Babelsbergzu schließen. In Potsdam-Babelsberg befindet sich auch das Oberlinhaus.Dieses Haus ist unter anderem eine Wohn- und Arbeitsstätte für Menschen mit Behinderung.Die dort wohnenden und arbeitenden Menschen mit Behinderung konntenbisher die grundsätzlich barrierefreie Polizeiwache in Potsdam-Babelsberg nutzen. Da diese nun jedoch geschlossen werden soll, müssten die Betroffenen die Polizeiwache in der Treskowstraße nutzen.
Dringliche Anfrage!!
Die Auswirkungen des Gesetztes über den Bundesfreiwilligendienst und die noch nicht geklärte Umsetzung dieses Gesetzes hat in Brandenburg einschneidende Auswirkungen zum Nachteil von Schülerinnen und Schüler mit Behinderung.
Nach mir vorliegenden Nachrichten soll die Vorlage der Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Brandenburg nicht, wie durch das Landesparlament gefordert, im Juni 2011 vorliegen, sondern im Dezember 2011. In diesem Zusammenhang soll es zusätzlich sechs Regionalkonferenzen, aufgeteilt nach Schulamtsbezirken, zum Thema Inklusionin Schule geben. Dieses Thema wurde bereits ausführlich in den realisierten Regionalkonferenzen des Ministeriums für Arbeit , Soziales, Frauen und Familie behandelt?
nach mir vorliegenden Informationen wurde seitens des zuständigen Ministeriums der erstvor kurzem ernannte Landesbehindertenbeauftragte nun auch in einer de facto zugleich Funktion mit dem Amt des Referatsleiters Behindertenfragen im Ministerium für Arbeit, Soziales und Frauen betraut.
Nach einschlägigen Presseberichten beabsichtigt das Schulamt Cottbus die oben genannte Förderschule zu schließen Dies wird durch das Schulamt mit der geringen Auslastung der Förderschule begründet. Nach Zeitungsberichten lernen derzeit 19 Schüler an der Schule. Laut brandenburgischen Schulgesetz beträgt jedoch die Mindestschülerzahl 24. Weiterhin konnte man aus Presseberichten entnehmen, dass das Schulamt vorschlägt, dass die betroffenen Schüler an Förderschulen in Cottbus, Eisenhüttenstadt und Neuzelle ausweichen könnten.
Nach mir vorliegenden Informationen ist seit langem bekannt, dass das besagte Gerichtsgebäude des Amtsgericht Cottbus als Gerichtsgebäude unbrauchbar ist. Dies wurde letztmalig anlässlich einer Begehung durch Mitarbeiter des zuständigen Ministeriums so auch festgestellt .Ganz besonders prekär und untragbar ist der nicht vorhandene Sicherheitsstandard des Gebäudes, der mangelnde Brandschutz sowie die allgemein unzumutbaren Arbeitsbedingungen für die Richter und anderen Mitarbeiter der Justiz in diesem Gebäude.
Laut Medienberichten der „Lausitzer Rundschau“ soll es bei Lausitzer Behindertenfahr-diensten Praxis gewesen sein, dass Kraftfahrer Stundenlöhne von zweieinhalb Euro er-halten. In vielen Gesprächen mit Organisationen und Betroffenen habe ich in letzter Zeit immer wieder die Einschätzung bekommen, dass nicht nur in den öffentlich bekannten Fäl-len solche Stundenlöhne gezahlt werden.
Für ein Kind mit Behinderung kann über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus Kindergeld bezogen werden, wenn eine vor dem 25. Lebensjahr eingetretene Behinderung Grund dafür ist, dass das Kind seinen Lebensbedarf nicht selbst decken kann.
Die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte sind bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung und stationärer Unterbringung des volljährigen Kindes mit einer Behinderung zuständig.
Nach Artikel 33 UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen ist die Schaffung von "Focal Points" notwendig. In Bezug auf die Umsetzungsstrukturen gibt die Konvention vor, dass eine oder mehrere Anlaufstellen ("Focal Points") innerhalb der Regierung zu bestimmen sind. Unter einem "Focal Point" versteht die Konvention entweder Abteilungen oder Einzelpersonen eines oder mehrerer Ministerien.