Potsdam (dpa/bb) Beim Parken haben es behinderte Menschen in Berlin und Brandenburg leichter als in anderen Bundesländern. Sowohl Inhaber der blauen als auch orangefarbener Ausweise dürfen ihre Autos in beiden Ländern auf reservierten Behindertenparkplätzen abstellen.
Bundesweit ist dieses Privileg Besitzern der blauen Karte vorbehalten, wie aus einer Antwort von Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Jürgen Maresch (Linke) hervorgeht. Ein Antrag beider Länder, die Regelung aus Berlin und Brandenburg bundesweit zu vereinheitlichen, ist jedoch 2008 im Bundesrat gescheitert.
Der europaweit gültige blaue Ausweis, den in Brandenburg rund 14 000 Menschen besitzen, gilt nur für Blinde und Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung. Einen orangefarbenen Ausweis hat die Bundesregierung 2009 für Schwerbehinderte eingeführt, die nicht in diese Gruppen fallen. In Brandenburg haben bislang rund 640 Betroffene einen solches Dokument. Bundesweit genießen sie damit Parkerleichterungen, können etwa drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot stehen oder kostenlos an Parkscheinautomaten parken.
Weil in Berlin und Brandenburg schon vor Einführung der orangefarbenen Karten großzügigere Regelungen für die besondere Gruppe Schwerbehinderter galten, wurden diese beibehalten. «Eine Überführung dieser Sonderregelung in Bundesrecht würde vom Land Brandenburg ausdrücklich begrüßt», sagte Vogelsänger.