Die Partei DIE LINKE fühlt sich den Zielen der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Im Programm der Partei stellt sich dar, dass der ressortübergreifende Ansatz behindertenpolitischer Schwerpunkte auch inhaltlich umgesetzt wird. Der Parteivorstand unterstützt die Leitgedanken der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik vom September 2009 und macht sie sich für die eigene Arbeit zu eigen. In den Strukturen der Partei DIE LINKE sind die Leitgedanken zu kommunizieren und in die Praxis umzusetzen. Besonders die neue Sicht auf den Menschen als Individuum, dessen Talente, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu fördern sind, entspricht linker Politik. Menschenwürde und gegenseitige Achtung ist für uns unverzichtbar und stellen unseren Anspruch an die Vielfalt der Gesellschaft dar.

Ilja Seifert ist behinderten- und tourismuspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag. Auf seiner Hompage finden Sie umfangreiche informationen über Behindertenpolitik auf Bundesebene.
Eine neue Broschüre zu diesem Thema finden Sie wenn Sie diesen Link folgen.
Während der Schulzeit werden behinderte Kinder von einem Sammeltaxi zur Schule gebracht und nachmittags wieder zurück. Für die Ferien, wenn die Kinder an den Ferienspielen teilnehmen könnten, gilt das nicht.
Die Eltern müssen dann selbst fahren oder den Fahrdienst auf eigene Kosten bestellen. Eine enorme zusätzliche Belastung für die ohnehin arg strapazierten Eltern. Darüber hatte das rbb-Fernsehen bereits vor einem Jahr berichtet, die Landesregierung versprach, sich um das Problem zu kümmern.
Doch passiert ist bis heute nichts. Die Landesregierung schiebt die Verantwortung auf die Kommunen. Die Kommunen sehen sich nur in der Schulzeit für den Transport verantwortlich. Die Verantwortung wird hin und hergeschoben - auf Kosten der behinderten Kinder und deren Familien.
Für den TV Bericht, folgen Sie diesem Link
Ich freue mich, dass die behindertenpolitischen Regionalkonferenzen im Land so große Resonanz gefunden haben und so viele Menschen aus den Regionen dr Einladung der Landesregierug gefolgt sind. Insgesamt nahmen von Juni bis September 2010 rund 1.000 Menschen an den fünf Konferenzen teil, unter ihnen viele Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertreter/innen sowie Verantwortliche und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Kita und Schule, sozialer Dienstleistung, Sozialberatung und Privatwirtschaft.
Alle Dokumente der Konferenzen auf der Internetseite des MASF (www.masf.brandenburg.de) unter Soziales – Behindertenpolitik nachzulesen.

„Das Recht auf Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen ist im Programmentwurf der LINKEN bereits enthalten. Es umfassend wahrzunehmen und zu verwirklichen, ist gemeinsame Aufgabe von Mitgliedern, Funktionären und Mandatsträgern der LINKEN mit und ohne Behinderungen“ – so der behindertenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, in seinem Resümee zur 7. Behindertenpolitischen Konferenz der LINKEN und der Klausurberatung der behindertenpolitischen Sprecher/innen der Linksfraktionen aus Bund und Ländern in Rothenburg an der Neiße.
Irene Müller, Mitglied des Parteivorstandes und Sprecherin der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik der LINKEN begrüßt den Stellenwert der UN-Behindertenrechtskonvention im Programmentwurf. „Die Forderung nach inklusiver Bildung erfordert umfassende Veränderungen im Bildungssystem, damit die bestehenden Sonderschulen möglichst bald überflüssig werden. Wir brauchen ausgebildete Sonderpädagoginnen und –pädagogen sowie Barrierefreiheit an allen Schulen und nicht die Schließung von Sonderschulen als Sparmaßnahmen unter dem Inklusionsmantel.“
Zahlreiche Vorschläge gab es zum Programmentwurf. So fehlt in den Passagen zum sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft die Verknüpfung mit der Schaffung von Barrierefreiheit. Auch in den arbeitsmarktpolitischen Forderungen müssen die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Notwendig sind bedarfsgerechte einkommens- und vermögensunabhängige Nachteilsausgleiche, um eine umfassende Teilhabe zu ermöglichen.
Die behindertenpolitischen Sprecher/innen der Landtagsfraktionen kritisieren die Auswirkungen der „Sparmaßnahmen“ des Bundes auf die Behindertenpolitik in Ländern und Kommunen. Die Planungen zur Abschaffung der Rundfunkgebührenbefreiung für Menschen mit Behinderungen lehnt DIE LINKE ab.
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Bundesländer zur Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung auf
Berlin. Auch im Schuljahr 2010/2011 ist in Deutschland der Zugang zur allgemeinen Schule für behinderte Kinder nicht selbstverständlich. „Es darf nicht sein, dass Betroffene gegen ihren Willen vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen bleiben", betonte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. „Behinderte Mädchen und Jungen haben einen menschenrechtlichen Anspruch auf ein sinnvolles Bildungsangebot im allgemeinen Bildungssystem", unterstrich Aichele unter Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Recht auf inklusive Bildung müsse in den Bundesländern deshalb stärker beachtet werden.
Diesen Standpunkt vertritt die Monitoring-Stelle auch in einer Stellungnahme zum Recht auf inklusive Bildung und dessen Bedeutung für die behördliche und gerichtliche Praxis, die heute veröffentlicht wurde. Darin bemängelt sie insbesondere den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (7 B 2763/09) vom 12.11.2009: Dem Gericht sei es nicht gelungen, die Behindertenrechtskonvention in allen Teilen richtig darzustellen und ihre Stellung und Bedeutung innerhalb der deutschen Rechtsordnung angemessen zu würdigen.
„Es ist ein strukturelles Problem, dass Behörden und Gerichte noch zu wenig über die Stellung und die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention wissen", erklärte Aichele. Gemäß der Konvention seien sie dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu ergreifen, um behinderten Kindern und Jugendlichen einen diskriminierungsfreien Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu gewähren. Sollten Behörden dieser Verpflichtung nicht nachkommen, könne dies gerichtlich überprüft werden.
Die unabhängige Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Mai 2009 am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Umsetzung der Konvention zu überwachen.
Die Stellungnahme finden Sie hier:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/presse/stellungnahmen.html
Ein gemeinsamer Antrag Der Regierungskoalition
Arztpraxen, Therapeutische Praxen und Psychotherapeutische Praxen gehören zu den Einrichtungen, die von Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich oft aufgesucht werden. Sind diese Einrichtungen nicht barrierefrei, werden Menschen mit Behinderungen in doppelter Weise benachteiligt: Sie müssen unter Umständen weitaus längere Wege zu barrierfreien Einrichtungen in Kauf nehmen und können Ärzte und Therapeuten nicht frei wählen.
Die Beseitigung von Barrieren aller Art ist eine der Grundvoraussetzungen für das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen. Der Landtag erwartet deshalb von allen Verantwortungsträgern, dass Maßnahmen ergriffen werden, die dazu führen, dass keine neuen baulichen, kommunikativen, kognitiven und sonstigen Barrieren errichtet werden. Parallel hierzu muss die Beseitigung bestehender Barrieren vorangetrieben werden.
Der Landtag bittet die Landesregierung daher zu prüfen, durch welche Maßnahmen rasche Verbesserungen beim barrierefreien Zugang zu Arztpraxen, therapeutischen Praxen und psychotherapeutischen Praxen erreichbar sind und entsprechende Schritte einzuleiten sowie gegenüber anderen Akteuren anzustoßen. Es sollten insbesondere in Betracht gezogen werden:
-gesetzgeberische Maßnahmen im Sinne von baulichen und anderen Standards,
-die Bindung von bestehenden Förderprogrammen an Vorgaben zur Herstellung von Barrierefreiheit,
-die Auflage spezieller Förderprogramme und vergleichbarer Maßnahmen,
-der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen den berufsständischen Vereinigungen bzw. Krankenkassen und den Interessenvertretungen behinderter Menschen.
Begründung:
In der ratifizierten Behindertenrechtskonvention (BRK) legt Art. 9, Absatz 1 dar, in welchen Bereichen die Vertragsstaaten auf jeden Fall Barrierefreiheit schaffen müssen. Dazu gehören medizinische Einrichtungen. Der gleichberechtigte Zugang zu Leistungen des Gesundheitswesens wird in Art. 25 der Konvention gefordert. In der Regel entsprechen Arztpraxen in neu erbauten Gebäuden den Anforderungen der BRK. Arztpraxen im Bestand haben das größte Problem hinsichtlich der Zugänglichkeit. Es sind Lösungen erforderlich, die mit einem verhältnismäßigen Aufwand zu realisieren sind.
Die Stiftung Gesundheit hat ermittelt, dass sich nur etwa 20 Prozent der Arzt- und Zahnarztpraxen im Land Brandenburg nach Selbstauskunft als barrierefrei einschätzen. Auch bei Physiotherapiepraxen, die bekanntlich besonders auf die Behandlung von Bewegungseinschränkungen aller Art abzielen, sind nur 67 Prozent barrierefrei.
Barrierefreie Arztpraxen, Therapeutische Praxen und Psychotherapeutische Praxen sind deshalb nicht von ungefähr beim diesjährigen Aktionstag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai 2010 als herausgehobene Forderung an die Landespolitik herangetragen. Der Antrag greift diese berechtigte Erwartung auf.
Am Montag , den 28. Juni 2010, findet in Eberswalde die erste von insgesamt fünf Regionalkonferenzen des Landes Brandenburg zum Thema Umsetzung der UN – Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt.
Wesentliches Ziel ist die aktive und unmittelbare Mitwirkung der Betroffenen und ihrer Angehörigen am Prozess der Umsetzung der UN- Konvention im Land Brandenburg. Weiterhin sollen die Eckpunkte der Landesregierung zur Neugestaltung des branden-burgischen Behindertengleichstellungsgesetzes vorgestellt werden.
In diesem Zusammenhang sehe ich folgende Punkte als wichtig an:
Ich halte die Realisierung eines Bündnisses für Inklusion in Brandenburg unter Führung des Landesbehindertenbeauftragten für den besten Weg , um aus denen in den Regionalkonferenzen gemachten Anregungen und Vorschlägen Inklusion wahrhaftig zu betreiben. Denn wahrhaftige Inklusion ist weit umspannend, erfasst alle Gebiete des Lebens und alle Ministerien und Kommunen müssen sich damit befassen.
Letztendlich betrifft sie uns alle.
Potsdam (dpa/bb) - Der Behindertenverband Brandenburg hat seinen Negativpreis «Betonkopf» der Stadt Lübben verliehen. Der Ort im Landkreis Dahme-Spreewald erhalte den «Betonkopf» für die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen nach der Sanierung der Außenfassade des Schlossturmes, teilte der Verband am Montag in Potsdam mit. Im Schlossturm befinde sich auch das Eheschließungszimmer und der als städtischer Konzert-, Ausstellungs- und Veranstaltungsort genutzte Wappensaal mit 180 Plätzen. «Rollstuhlfahrer können diesen dank einer halb gewendelten Sandsteintreppe nicht erreichen», hieß es.
Die Sanierung sei seit Jahren geplant gewesen und man habe früh einen barrierefreien Zugang zum Wappensaal gefordert. Vorschläge seien unterbreitet, verworfen, ergänzt und überarbeitet worden - aber nichts sei geschehen. «Wenn Menschen mit Mobilitätseinschränkungen heute Buchlesungen, Konzerte und Ausstellungen nicht besuchen können, dann haben die Verantwortlichen das bewusst in Kauf genommen», teilte der Verband mit. Die Stadt Lübben habe mit der Ablehnung eines Fahrstuhleinbaus einer möglichen Entscheidung durch die Untere Denkmalschutzbehörde vorgegriffen.
lmpuls der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für den notwendigen Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft aufgreifen
Zur Umsetzung der „UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen“ debattierte der Landtag Brandenburg Ende Februar über den Fahrplan, wie für die Betroffenen die allgemeinen Menschen- und Grundfreiheiten gefördert, geschützt und gewährleistet werden können . Dabei ist die Gewährleitung der gleichberechtigten Teilhabe am alltäglichen Leben für die Betroffenen der Grundkonsens bei allen zu treffenden Maßnahmen.

Bis Anfang April wird Brandenburg einen neuen Landesbehindertenbeauft-ragten haben. Das sicherte Sozialminister Günter Baaske (SPD) den kom-munalen Behindertenbeauftragten anlässlich ihrer heutigen Tagung in Potsdam zu. „Wir wollen eine erfahrene Persönlichkeit, die mit uns streiten kann und mit uns verändern will", sagte er. Insgesamt liegen 79 Bewerbun-gen vor. Derzeit läuft das Auswahlverfahren. Baaske bat die Beauftragten, sich intensiv an der Entwicklung des neuen Brandenburgischen Behinder-tengesetzes zu beteiligen.
Baaske: „Das jetzige Gesetz aus dem Jahr 2003 hat sich bewährt. Doch es genügt nicht mehr den künftigen Anforderungen. Wir werden es ändern und der Lebenswirklichkeit anpassen". Auf mehreren regionalen Fachkonferenzen werde eine breite Aussprache mit Betroffenen und Verbänden geführt. Baaske: „Trans-parent, offen, kritisch. Defizite sollen klar benannt werden, Ideen und Vorschläge auf den Tisch kommen".
Brandenburgs Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag klare Zeichen für das Recht behinderter Menschen auf volle Teilhabe gesetzt. Baaske: „Anliegen moderner Behindertenpolitik ist nicht mehr allein die Integration, sondern die Inklusion. Sonderformen in Erziehung, Bildung, Ausbildung, Arbeit, Wohnen und Kultur sollen soweit wie möglich überflüssig gemacht werden. Dieses Feld der Inklusion muss von vielen bestellt, in allen Politikbereichen verinnerlicht und von vornherein mit gedacht und mit geplant werden."
Die kommunalen Behindertenbeauftragten wirken auf Basis der Kommunalverfassung Brandenburgs. Sie sind in allen Landkreisen und kreisfreien Städten hauptamtlich und in weiteren 20 Kommunen ehrenamtlich vertreten; derzeit gibt es 38 Beauftragte. Sie verstehen sich als beratende Partner der in ihrer Region lebenden behinderten Menschen und als Mittler zwischen den Verwaltungen. Mehrmals jährlich erörtern sie auf ihren Arbeitstagungen aktuelle Themen der brandenburgischen Behindertenpolitik.