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Am 10. April startete im Land Brandenburg das Volksbegehren. 80.000 Stimmen werden innerhalb von sechs Monaten benötigt, um das Thema Zwangshochschulfusion in der Lausitz erneut vom Landtag Brandenburg behandeln zu lassen. Entgegen aller Beteuerungen seitens der Landesregierung und leider auch meiner Fraktion im Landtag, wird die geplante Zwangsfusion von BTU und Hochschule Lausitz nicht zu einer Stärkung des Standortes und damit der Wissenschaft in der Lausitz führen. Von Anfang an war dieser Prozess mit seinem Ergebnis so vorgesehen. Unsere BTU und die Hochschule Lausitz müssen fusionieren.
Moderatorenveranstaltungen, Informationsveranstaltungen etc. waren Alibiveranstaltungen. Entgegen allen Warnungen von renommierten Wissenschaftlern, Politikern, Mitarbeitern der BTU, Studenten der BTU und der Hochschule Lausitz soll nun eine Fachhochschule und eine Universität fusioniert werden. Dies ist in Deutschland bereits versucht worden und ist immer gescheitert. Diese Zwangsfusion ist weder bei den Professoren, dem Mittelbau der BTU, den Studenten und vor allem den Menschen in Cottbus mit tatsächlichen Sachargumenten begründet worden. Auch der Oberbürgermeister der Stadt Cottbus spielt in diesem Prozess eine sehr unrühmliche Rolle. Jetzt generiert er sich als Gegner einer Fusion, aber er war es , der mit seinem plötzlichen Umfallen im Sommer 2012 von einem Gegner zu einem Befürworter der Zwangsfusion, maßgeblich einen Grundstein legte für den Beschluss des Landtages Brandenburg für eine Zwangsfusion. Dies wird niemals vergessen werden. Seine Forderungen jetzt nach Ausfinanzierung der dann bestehenden Universität sind scheinheilig- denn bereits jetzt zählt Brandenburg zu den Schlusslichtern wenn es um die Finanzierung von Hochschulen geht. Die versprochenen Geldmittel für die neue Universität werden in großen Maße von der sachlichen und administrativen Sicherstellungen der neuen Universität aufgebraucht werden.
Aus diesem Grunde rufe ich alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf, ab dem 10. April ihre Stimme dem Volksbegehren zu geben. Hier geschieht massives Unrecht gegen die Menschen in der Lausitz, gegen die Wissenschaftsstandort Brandenburg. Bedenken Sie, heute ist es die BTU – wer weiß was morgen kommt. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Menschen im Land Brandenburg ihre gesellschaftliche Verantwortung selbst in die Hand nehmen und für das Volksbegehren stimmen werden. Dazu rufe ich sie auf. Unterstützen sie das Volksbegehren mit ihrer Stimme.
Für die BTU- Für Cottbus- Für die Lausitz- Für Brandenburg!!!
Ihr Jürgen Maresch
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 05. Mai 2013
Unter diesem Motto findet der diesjährige Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt. Im Mittelpunkt dabei steht das selbstbestimmte Leben mit seinen Hauptschwerpunkten selbstbestimmtes Wohnen, Partizipation an politischen Prozessen und persönliche Assistenz. Über 550 Aktionen wird es deutschlandweit dazu in den nächsten zwei Wochen geben und auch das Land Brandenburg beteiligt sich rege. Einer der Höhepunkte wird, wie bereits in den Jahren zuvor, die Demonstration des SoVD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg, des Berliner Behindertenverbandes und der Bundesinitiative „Daheim statt Heim“ sein. Zahlreiche Organisationen werden dort auf dem Weg vom Bundeskanzleramt zum Brandenburger Tor ihre Forderungen deutlich machen und auch in diesem Jahr ist die Hoffnung groß, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel der Einladung dazu folgen wird.
Die Betroffenenvertreter des Landes Brandenburg beteiligen sich mit zahlreichen Aktionen, um auch hierzulande auf die Probleme, die Bedarfe und vor allem die Rechte der Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen. Es ist wichtig, immer wieder aufmerksam zu machen und auch die Landesregierung an ihre Pflichten zu erinnern, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für sie ergeben. Vieles wurde zwar in den letzten Jahren auf den Weg gebracht oder bereits umgesetzt – so die Entwicklung eines behindertenpolitischen Maßnahmepaketes oder die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes – jedoch ist der Weg in eine inklusive Gesellschaft noch lange nicht geschafft. Nach wie vor beweist sich in der Praxis immer wieder, dass das Wort „Inklusion“ falsch verstanden, fehlinterpretiert oder zu einseitig betrachtet wird. So zeichnet es die Landesregierung zwar aus, sich mit einem engagierten Pilotprojekt dem Thema „inklusive Bildung“ zu widmen, jedoch geraten andere – sehr wichtige – Bereiche dadurch völlig in den Hintergrund. Das diesjährige Motto mit seinen Schwerpunktthemen Wohnen, Partizipation und Assistenz zeigt deutlich, dass Inklusion nicht ausschließlich auf den gemeinsamen Unterricht zu reduzieren ist. Dieses kann maximal ein Schritt sein, der von weiteren begleitet oder dem andere nun konsequent folgen müssen. Aktuelle Statistiken dürfen hier nicht außer Acht gelassen werden, denn sie machen deutlich, dass im Land Brandenburg nicht einmal ein Prozent der Menschen mit Behinderung im schulpflichtigen Alter ist. Dahingegen sind jedoch über 40 % der betroffenen Menschen über 65 Jahre alt. Allgemein ist im Land Brandenburg derzeit etwa jeder Fünfte über 65 Jahre alt – im Jahre 2030 wird es bereits jeder Dritte sein und die meisten von ihnen erwerben im Laufe ihres Lebens krankheitsbedingte Einschränkungen. Nicht einmal drei Prozent der Betroffenen kommen mit einer angeborenen Behinderung zur Welt. Die Alltagsbewältigung darf also keinesfalls der inklusiven Bildung zum Opfer fallen. Gerade im Bereich der Barrierefreiheit gibt es hier noch viel zu tun. Vom Komfort einer barrierefrei zugänglichen Umwelt profitieren zudem nicht nur die Betroffenen, sondern alle Menschen der Gesellschaft.
Ein inklusives Gesellschaftssystem zu schaffen heißt also nicht allein, die Verantwortung für eine Minderheit zu übernehmen, sondern die Verantwortung für alle Menschen und mitunter für sich selbst, denn irgendwann zählt jeder zu dem Personenkreis der Betroffenen. Jede aktuelle Entscheidung sollte also in dem vollen Bewusstsein getroffen werden, dass damit die Weichen für oder gegen eine selbstbestimmte Lebensführung für die Zukunft gestellt werden. Wer sich heute verantwortungslos zeigt, wird später selbst die Lasten dafür tragen. Ob er dann auf Entscheidungen zu seinen Gunsten hoffen darf, bleibt abzuwarten. Daher sollte jeder mit gutem Vorbild vorangehen und mit seinen jetzigen Entscheidungen für die Gesellschaft einstehen.
Am 26. April weilte anlässlich der Amtseinführung des neuen Direktors des Amtsgerichtes Cottbus unser linker Justizminister Volkmar Schöneburg in Cottbus. Er ließ es sich nicht nehmen, dass zweitgrößte Amtsgericht in Brandenburg in die Hände des neuen Direktors zu übergeben. Insgesamt ging für ihn und die Linken an sich eine sehr erfolgreiche Woche zu Ende. Der Brandenburger Landtag verabschiedete ein neues Strafvollzugsgesetz. Damit wird der Strafvollzug in Brandenburg grundlegend reformiert. Unser Justizminister war und ist diesbezüglich die treibende Kraft. Durch das neue Gesetz sollen die Rückfallquoten von Häftlingen vermindert werden und so uns allen mehr Sicherheit bringen. Wir als Linke setzten auf aktive Resozialisierung wie z. Bsp. mehr Therapieangebote in der Haft, Sicherung der sozialen Kontakte der Häftlinge statt auf stupide Verwahrung in der Haftanstalt. Das neue Gesetz will die Vollzugsgestaltung noch stärker als das bisherige Strafvollzugsgesetz des Bundes am Ziel der Resozialisierung ausrichten. Dies soll durch ein standardisiertes Diagnoseverfahren und eine detaillierte und stringente Planung des Vollzugsverlaufs erreicht werden. Alle Maßnahmen sind schon während des Vollzugs darauf auszurichten, die Wiedereingliederung des Gefangenen nach seiner Entlassung zu fördern und eine künftige Straffälligkeit so zu verhindern.
Die Sozialtherapie hat sich als eine besonders effektive Maßnahme zur Straftäterbehandlung erwiesen. Deshalb wird künftig die verpflichtende Unterbringung Gefangener in einer Sozialtherapeutischen Abteilung nicht mehr nur bei bestimmten Sexualstraftaten vorgesehen, sondern auch auf gefährliche Gewaltstraftäter ausgeweitet. Darüber hinaus definiert das Gesetz erstmals wesentliche vollzugliche Maßnahmen, die der Verbesserung der Legalprognose dienen, wie beispielsweise Psychotherapie oder Arbeitstherapie und Arbeitstraining.
Weitere wichtige Neuerungen enthält das Gesetz für den Übergang aus dem Vollzug in die Freiheit. Dieses „Übergangsmanagement“ ist nach heutiger wissenschaftlicher Kenntnis zentrale Voraussetzung für die Verhinderung erneuter Straffälligkeit. Im Gesetz werden erweiterte Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die Entlassung gegen Ende des Vollzugs, zur Betreuung Entlassener und zur Fortführung im Vollzug begonnener Therapie- oder Ausbildungsmaßnahmen vorgesehen. Einen ganz neuen Weg beschreitet Brandenburg, indem es erstmals die „durchgehende Betreuung“ Strafgefangener gesetzlich regelt. Danach wirkt bei Strafen bis zu zwei Jahren der frühere Bewährungshelfer auch während des Vollzugs an der sozialen Hilfe für den Inhaftierten mit, hält also durchgängig Kontakt.
Minister Dr. Schöneburg: „Das neue Justizvollzugsgesetz unseres Landes ist in der Fachöffentlichkeit und im Parlament intensiv diskutiert worden. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung - mit wenigen Verbesserungen - nicht nur bei der Sachverständigenanhörung im Landtag viel Lob erfahren, sondern jetzt auch im Landtagsplenum eine breite Mehrheit gefunden hat. Ich bin sicher, dass alle im brandenburgischen Justizvollzug Tätigen mit großem Engagement daran mitarbeiten werden, die gesetzlichen Neuerungen in der Praxis wirksam werden zu lassen.“
Zahlreiche Statistiken belegen zweifelsfrei, dass gerade Frauen und Mädchen mit Behinderung ungleich häufiger Opfer von Gewalt werden als derselbe Personenkreis ohne Behinderung. Bei der wichtigen Einrichtung von Frauenhäusern, die den Gewaltopfern den nötigen Schutzraum bieten, findet dieser tragische Missstand bisher jedoch keine Berücksichtigung.
Auf Anfrage erklärte darauf das brandenburgische Sozialministerium, dass lediglich zwei Frauenhäuser im Land Brandenburg für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich seien (Cottbus und Potsdam). Aussagen darüber, ob die zwei benannten Frauenhäuser für Rollstuhlfahrerinnen lediglich zugänglich oder aber komplett nutzbar, also mit barrierefreien Zimmern, Sanitäreinrichtungen und weiterem ausgestattet seien, gab das Ministerium nicht. Ebenso liegen keine Informationen über eine voll umfängliche Barrierefreiheit vor, die alle weiteren Behinderungsgruppen berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der Gewaltstatistiken tut sich hier ein enormer Bedarf auf, der bisher nur unzureichend thematisiert wurde. Im Vordergrund steht hierbei nicht nur die Verpflichtung zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft und die damit grundsätzlich verbundene Zugänglichkeit von Gebäuden, sondern vor allem die Fürsorgepflicht gegenüber Gewaltopfern.
In einem einst nur auf Fürsorge ausgerichteten Wohlfahrtssystem schien die Erhebung solcher Daten bisher nicht notwendig, da Frauen und Mädchen mit Behinderung sich zumeist in Einrichtungen befanden, bei denen davon ausgegangen werden musste, dass diese frei von Gewalt seien. Bekanntgewordene Verstöße innerhalb solcher Einrichtungen wurden zudem strafrechtlich verfolgt. Allerdings bleibt unbeachtet, dass es einerseits auch innerhalb solcher Einrichtungen eine ungeklärte Dunkelziffer an Gewaltvorkommnissen gibt und andererseits die Übergriffe außerhalb solcher Einrichtungen speziell auf diesen Personenkreis nicht explizit erfasst wurden.
In einer inklusiven Gesellschaft, in welcher sich zunehmend mehr Frauen und Mädchen mit Behinderung gegen ein Leben in einer stationären Einrichtung entscheiden, erhöht sich nun auch die Gefahr, Opfer von gewalttätigen Übergriffen im öffentlichen Raum zu werden. Eine weitere Ausklammerung dieser Thematik in statistischen Datenerfassungen und den daraus resultierenden Präventions- und Schutzmaßnahmen muss daher umgehend entgegenwirkt werden. Dieser Personenkreis muss künftig nicht nur mit einbezogen, sondern ihm muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Eine Umrüstung der Frauenhäuser des Landes Brandenburg ist vor dem Hintergrund dieser alarmierenden Fakten daher umgehend in die Wege zu leiten. Mit dem Wunsch- und Wahlrecht, dem die Frauen und Mädchen mit einer selbstbestimmten und selbständigen Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit berechtigterweise nachkommen, muss ihnen uneingeschränkt auch jede Schutzmöglichkeit zugänglich sein, die den Frauen und Mädchen ohne Behinderung zur Verfügung stehen. Sie können und dürfen in einer solchen Lage nicht von den Hilfesystemen ausgeschlossen und damit auf sich allein gestellt bleiben. Es ist unerträglich wie sehr die Probleme von Frauen mit Behinderung in Brandenburg ignoriert werden.
Der gekündigte Mitarbeiter Ingo Karras setzte sich an der Hochschule Lausitz in Senftenberg für die Belange von behinderten Studenten ein. Ingo Karras setzte sich auch öffentlich für deren Belange ein und wies in öffentlichen Erklärungen auf Missstände in diesem Zusammenhang hin. So erfuhr ich zum Beispiel das erste Mal davon, dass an einer Hochschule, die damit wirbt besonders für behinderte Studenten da zu sein, kein regulärer Behindertenbeauftragter da war. Dies ist inzwischen wieder behoben. Ingo Karras wies auch auf andere Unzulänglichkeiten hin. Dafür bekam er nun bereits mehrere Kündigungen. Ich halte das Verhalten des maßgeblich verantwortlichen Präsidenten der Hochschule Lausitz in diesem Zusammenhang für unerträglich und falsch. Wie mir Ingo Karras versicherte, hat er im Vorfeld seiner öffentlichen Äußerungen auch intern an zuständige Stellen gewandt und auf Missstände aufmerksam gemacht. Erst als er an die Öffentlichkeit ging kam es zu Veränderungen. Dafür wurde diesem Mann die Kündigung ausgesprochen. Diesbezüglich läuft eine juristische Auseinandersetzung. Unabhängig davon unterstütze ich Ingo Karras in seinem Kampf für Menschen mit Behinderung, für die Studenten an der Hochschule und für seine öffentliche Rehabilitation.
Ich persönlich halte die öffentlichen Äußerungen von Ingo Karras gedeckt von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit. Es ist von unbedingter Wichtigkeit das es engagierte Menschen gibt, die sich im Zeichen der gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Studenten am studentischen Leben an der Hochschule Lausitz einsetzten. Ingo Karras hat der Hochschule Lausitz keinen Schaden zugefügt –im Gegenteil- er hat auf Probleme hingewiesen und diese auch dargestellt – er hat der Hochschule Lausitz geholfen. Das Image der Hochschule Lausitz ist in diesem Zusammenhang sehr angekratzt worden. Ich fordere den Präsidenten der Hochschule Lausitz auf, die Kündigungen zurückzunehmen und zu einem Dialog zurückzukehren. Ich bitte auch die Landesregierung hier tätig zu werden. Die bisherigen Aktivitäten der Landesregierung im benannten Zusammenhang sind unbefriedigend und in der Sache nicht nachvollziehbar. Die Kündigungen ( tatsächlich hat I. Karras inzwischen drei erhalten) haben der Hochschule Lausitz und dem ganzen Land Brandenburg geschadet. Das ist die Tatsache.